Einreisebestimmungen für Südafrika 2026 – Internationale Reisende
Internationale Besucher Südafrikas benötigen einen Reisepass, der noch mindestens 30 Tage über die Ausreise hinaus gültig ist, mindestens 2 leere Visaseiten enthält und müssen ab dem 1. Juli 2026 eine Online-Reiseerklärung abgeben. Die meisten Nationalitäten benötigen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum, doch je nach Herkunftsland kann eine Gelbfieberimpfung vorgeschrieben sein.

Kurzantwort: Was Sie für die Einreise nach Südafrika benötigen
Sie benötigen einen maschinenlesbaren Reisepass, der mindestens 30 Tage über Ihre geplante Ausreise aus Südafrika hinaus gültig ist. Ihr Reisepass muss mindestens 2 vollständig leere Visaseiten enthalten (Bestätigungsseiten nicht mitgerechnet). Die meisten internationalen Besucher benötigen für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum. Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Reisenden vor der Ankunft an einem südafrikanischen Einreiseort (Luft, Land, See oder Schiene) eine Online-Reiseerklärung abgeben. Wenn Sie aus einem Gelbfieber-Risikogebiet einreisen, müssen Sie einen Impfnachweis mitführen.
Anforderungen an Reisepass und Dokumente
Gültigkeit des Reisepasses
Ihr Reisepass muss mindestens 30 Tage über das geplante Ausreisedatum aus Südafrika hinaus gültig sein. Dies ist eine strenge Anforderung, die an allen Einreiseorten durchgesetzt wird. Fluggesellschaften werden Sie nicht befördern, wenn Ihr Reisepass diese Vorgabe nicht erfüllt.
Hinweis: Reisepässe mit verlängerter Gültigkeit (in die zusätzliche Seiten eingeklebt wurden) werden für die Einreise nach Südafrika nicht akzeptiert. Zulässig sind ausschließlich maschinenlesbare Reisedokumente (MRTDs).
Leere Visaseiten
Bei der Ankunft müssen sich in Ihrem Reisepass mindestens 2 aufeinanderfolgende, vollständig leere Visaseiten befinden. Diese Seiten unterscheiden sich von Bestätigungs- oder Anmerkungsseiten. Wenn Sie nicht über 2 leere Seiten verfügen, wird Ihnen die Einreise verweigert. Fluggesellschaften sind nach den Vorschriften der südafrikanischen Regierung verpflichtet, dies vor dem Boarding zu überprüfen.
Anforderung der maschinellen Lesbarkeit
An südafrikanischen Einreiseorten werden ausschließlich maschinenlesbare Reisepässe akzeptiert. Nicht maschinenlesbare Dokumente (darunter bestimmte vorläufige oder vorläufige Notfall-Reisedokumente) werden möglicherweise nicht akzeptiert. Wenn Sie einen vorläufigen Reisepass oder ein Notfall-Reisedokument besitzen, klären Sie vor Ihrer Reise beim südafrikanischen Innenministerium oder bei der nächstgelegenen südafrikanischen Botschaft, ob es akzeptiert wird.
Visabestimmungen nach Nationalität
Visumfreie Nationalitäten (90 Tage)
Staatsangehörige der meisten Länder, darunter der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, Kanadas, Australiens und der Europäischen Union, benötigen für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum. Am Einreiseort erhalten Sie einen Besucherstempel für bis zu 90 Tage.
Wenn Ihr Land nicht als visumfrei aufgeführt ist oder Sie unsicher sind, prüfen Sie die offizielle Visaliste der südafrikanischen Botschaft oder wenden Sie sich an die nächstgelegene südafrikanische diplomatische Vertretung.
Visum bei Ankunft (Visum am Einreiseort)
Staatsangehörige bestimmter Länder können ein Touristenvisum für Aufenthalte von höchstens 90 Tagen am Einreiseort beantragen. Sie müssen unterstützende Unterlagen vorlegen, darunter einen Unterkunftsnachweis, ein Rück- oder Weiterreiseticket sowie einen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel. Die Bearbeitung am Einreiseort kann mehrere Stunden dauern.
Längere Aufenthalte und Visumarten
Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben, geschäftliche Tätigkeiten über gelegentliche Besprechungen hinaus ausüben, sich ehrenamtlich engagieren, studieren oder arbeiten möchten, müssen Sie vor der Reise ein Visum der entsprechenden Kategorie beantragen. Die Bearbeitung eines Standardvisums dauert üblicherweise 6–12 Wochen. Es empfiehlt sich, Anträge mindestens 3 Monate im Voraus einzureichen, um unerwartete Verzögerungen zu berücksichtigen.
Doppelstaatsangehörige
Wenn Sie die südafrikanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie unabhängig von weiteren Staatsangehörigkeiten zur Ein- und Ausreise aus Südafrika Ihren südafrikanischen Reisepass verwenden. Die Verwendung des Reisepasses eines anderen Landes zur Einreise ist illegal. Dies gilt auch für südafrikanisch-britische, südafrikanisch-amerikanische und andere Doppelstaatsangehörige ab 18 Jahren.
Anforderungen zur Gelbfieberimpfung
Wenn Sie aus einem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ausgewiesenen Gelbfieber-Risikogebiet nach Südafrika einreisen, müssen Sie einen gültigen Gelbfieber-Impfpass (die „Gelbe Karte“) vorlegen. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor Ihrer Ankunft verabreicht worden sein.
Zu den Gelbfieber-Risikogebieten gehören Teile Afrikas südlich der Sahara und Südamerikas. Wenn Ihre Reise vor der Ankunft in Südafrika einen Transit durch diese Regionen umfasst, benötigen Sie den Nachweis möglicherweise auch dann, wenn Sie nicht aus einem betroffenen Land abreisen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer reisemedizinischen Beratungsstelle oder im Gelbfieber-Impfleitfaden von SafariFind für Ihre Nationalität, ob für Ihre konkrete Reiseroute eine Impfung erforderlich ist.
Zoll und erlaubte Einfuhren
Zollfreie Freimengen
Als Besucher dürfen Sie für einen 30-tägigen Aufenthalt nach einer Abwesenheit von mindestens 48 Stunden aus Südafrika persönliche Gegenstände und die folgenden Verbrauchswaren pro Person zollfrei einführen:
- Bis zu 200 Zigaretten und 20 Zigarren
- Bis zu 250 g Zigaretten- oder Pfeifentabak
- Bis zu 50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette
- Bis zu 2 Liter Wein
- Insgesamt bis zu 1 Liter andere alkoholische Getränke
- Neue oder gebrauchte Waren im mitgeführten Gepäck im Wert von bis zu R5,000 (Südafrikanischer Rand)
Diese Freimengen gelten nicht für Reisende unter 18 Jahren (Tabak und Alkohol). Besatzungsmitglieder erhalten keine Freimengen für Verbrauchswaren.
Währungsgrenzen
Sie dürfen bis zu ZAR 25,000 (Südafrikanischer Rand) in Landeswährung ohne Anmeldung nach Südafrika ein- oder ausführen. Fremdwährung dürfen Sie in unbegrenzter Höhe mitführen, Beträge über dem Schwellenwert müssen jedoch angemeldet werden. Wenn Sie bei der Einreise Fremdwährung anmelden, dürfen Sie bei der Ausreise denselben Betrag mitführen; wenn Sie keine Anmeldung vorgenommen haben, gilt bei der Ausreise eine Grenze von umgerechnet ZAR 25,000.
Bei der Ausreise dürfen Sie außerdem bis zu 15 Krüger-Münzen mitführen, sofern Sie einen in Fremdwährung ausgestellten Kaufnachweis besitzen.
Verbotene und beschränkte Gegenstände
Die folgenden Gegenstände sind generell verboten oder unterliegen Beschränkungen:
- Illegale Drogen und Betäubungsmittel
- Waffen, Schusswaffen und Munition (hierfür sind Sondergenehmigungen erforderlich)
- Geschützte Wildtiere und Produkte aus bedrohten Arten
- Gefälschte Waren
- Bestimmte frische Lebensmittel und Pflanzen (landwirtschaftliche Beschränkungen gelten)
Wenn Sie unsicher sind, ob ein Gegenstand verboten ist, melden Sie ihn beim Zoll im roten Kanal an.
Drohnen und Elektronik
Drohnen und unbemannte Luftfahrzeuge dürfen nach Südafrika eingeführt werden, unterliegen jedoch strengen Vorschriften. Vor dem Betrieb einer Drohne müssen Sie eine Genehmigung der südafrikanischen Zivilluftfahrtbehörde einholen. Melden Sie Ihre Drohne beim Zoll an. Viele Safari-Lodges und Nationalparks verbieten die Nutzung von Drohnen; erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Unterkunft und beim Betreiber des Nationalparks.
Medikamente und medizinische Hilfsmittel
Persönliche Medikamente in angemessenen Mengen für den eigenen Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt werden, sofern sie sich in der Originalverpackung mit Etikett befinden und Sie ein Rezept oder ärztliches Schreiben mitführen. Für kontrollierte Substanzen und große Mengen kann eine Sondergenehmigung erforderlich sein. Wenn Sie verschreibungspflichtige Medikamente mitführen, bringen Sie eine Bescheinigung Ihres Gesundheitsdienstleisters mit.
Online-Reiseerklärung (ab 1. Juli 2026)
Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Reisenden, die Südafrika über einen Einreiseort (Luft, Land, See oder Schiene) betreten oder verlassen, vor der Reise eine Online-Reiseerklärung abgeben. Diese wird über das South African Traveller Management System (SATMS) und das SARS Customs Online Traveller Declaration Portal verwaltet.
Die Erklärung umfasst mitgeführte Waren einschließlich Bargeld und ermöglicht ein behördenübergreifendes Risikomanagement. Sie können die Erklärung abgeben über:
- das SARS Customs Online Traveller Declaration Portal
- die mobile SATMS-App
- Scan-to-Declare-QR-Codes an Einreiseorten
Wichtig: Obwohl dringend empfohlen wird, die Erklärung vor der Ankunft online abzugeben, wird Ihnen die Einreise nicht allein deshalb verweigert, weil Sie die Erklärung nicht im Voraus ausgefüllt haben. SARS-Beamte und Selbstbedienungsterminals für Erklärungen stehen am Einreiseort zur Unterstützung bereit.
Einreiseablauf: Schritt für Schritt
Vor der Abreise
- Füllen Sie Ihre Online-Reiseerklärung aus (empfohlen, aber vor der Ankunft nicht verpflichtend) – über das SARS-SATMS-Portal oder die mobile App.
- Stellen Sie sicher, dass Ihr Reisepass alle Anforderungen erfüllt: 30+ Tage über die Ausreise hinaus gültig, 2+ leere Visaseiten, maschinenlesbar.
- Führen Sie, falls erforderlich, einen Nachweis der Gelbfieberimpfung mit – in Form einer offiziellen Gelben Karte.
- Halten Sie ein Rück- oder Weiterreiseticket bereit, das Sie auf Anfrage der Einwanderungsbehörde vorlegen können.
- Bereiten Sie einen Unterkunftsnachweis vor (Hotelbuchung, Einladungsschreiben oder Aufenthaltsadresse).
- Bringen Sie einen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel mit (Kontoauszüge, Kreditkarte oder Bargeld), falls Grenzbeamte danach fragen.
Bei der Einwanderungskontrolle (Einreiseort)
- Legen Sie dem Einwanderungsbeamten Ihren Reisepass und alle angeforderten Dokumente vor.
- Beantworten Sie Fragen zum Zweck und zur Dauer Ihres Aufenthalts.
- Der Beamte versieht Ihren Reisepass mit einem Besuchereinreisestempel für bis zu 90 Tage (oder für die genehmigte Aufenthaltsdauer).
- Prüfen Sie den Stempel sorgfältig – kontrollieren Sie, ob Daten und Aufenthaltsdauer stimmen. Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer kann zu Geldstrafen, Abschiebung und künftigen Einreiseverboten führen.
- Begeben Sie sich bei einer Ankunft mit dem Flugzeug zur Gepäckausgabe.
Beim Zoll
- Holen Sie Ihr Gepäck ab.
- Wenn Sie die Online-Erklärung nicht vor der Ankunft ausgefüllt haben, können Sie dies an einem Selbstbedienungsterminal oder mit Unterstützung eines SARS-Beamten nachholen.
- Gehen Sie zum roten Kanal, wenn Sie Waren anzumelden haben (einschließlich Bargeld über ZAR 25,000, verbotener Gegenstände oder Waren über den zollfreien Freimengen), oder zum grünen Kanal, wenn Sie nichts anzumelden haben.
- Melden Sie sämtliches mitgeführtes Bargeld an, wenn es ZAR 25,000 übersteigt oder Sie größere Mengen an Fremdwährung mitführen.
- Öffnen Sie Ihr Gepäck zur Kontrolle, falls Sie dazu aufgefordert werden.
- Gehen Sie nach der Zollabfertigung zum Ausgang.
Biometrische Erfassung
Südafrika führt an Einreiseorten für nicht südafrikanische Staatsangehörige die biometrische Erfassung (Fingerabdrücke und Foto) ein. Dies ist ein übliches Sicherheitsverfahren und dauert normalerweise einige Minuten.
Bestimmungen für die Ausreise
Ausreiseverfahren
Bei der Ausreise aus Südafrika müssen Sie:
- sicherstellen, dass Ihr Reisepass gültig ist und mindestens 1 leere Seite für den Ausreisestempel enthält;
- den Ausreisestempel von der südafrikanischen Einwanderungsbehörde am Abreiseort erfassen lassen;
- die Zollbestimmungen für die Ausfuhr von Waren und Währungen einhalten;
- ab dem 1. Juli 2026 eine Online-Reiseerklärung für die Ausreise ausfüllen.
Währung bei der Ausreise
Sie dürfen bis zu ZAR 25,000 in Südafrikanischen Rand und unbegrenzt Fremdwährung ausführen, sofern die Fremdwährung bei der Einreise angemeldet wurde. Wenn Sie bei der Ankunft keine Fremdwährung angemeldet haben, dürfen Sie bei der Ausreise höchstens den Gegenwert von ZAR 25,000 mitführen.
Überschreitung der Aufenthaltsdauer
Überschreiten Sie nicht die in Ihrem Reisepass eingestempelte Aufenthaltsdauer. Eine Überschreitung kann folgende Folgen haben:
- Geldstrafen durch das Innenministerium
- Abschiebung und Inhaftierung
- Einreiseverbote nach Südafrika für 1–10 Jahre
- Schwierigkeiten bei der Beantragung von Visa für andere Länder
Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern müssen, beantragen Sie dies beim Innenministerium in Südafrika, bevor Ihr Stempel abläuft.
Reisen mit Kindern
Minderjährige, die mit beiden Eltern reisen
Kinder, die mit beiden leiblichen Eltern reisen, müssen lediglich einen gültigen Reisepass vorlegen. Der Reisepass muss dieselben Anforderungen wie ein Erwachsenenpass erfüllen: Er muss 30+ Tage über die Ausreise hinaus gültig sein und 2+ leere Visaseiten enthalten.
Minderjährige, die mit einem Elternteil oder einem nicht verwandten Erwachsenen reisen
Kinder, die nur mit einem Elternteil oder mit einem Erwachsenen reisen, der kein leiblicher Elternteil ist, benötigen möglicherweise zusätzliche Dokumente. Auch wenn ein gültiger Reisepass in manchen Fällen ausreichen kann, empfiehlt es sich, Folgendes mitzuführen:
- eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde des Kindes;
- Zustimmungsschreiben beider Eltern (oder des abwesenden Elternteils);
- Kopien der Reisepässe oder Ausweisdokumente der Eltern;
- Kontaktdaten der Eltern.
Unbegleitete Minderjährige
Kinder, die allein oder ohne einen Elternteil reisen, müssen der südafrikanischen Einwanderungsbehörde zusätzliche Dokumente vorlegen:
- gültiger Reisepass;
- beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde;
- Zustimmungsschreiben beider Eltern;
- Kopien der Reisepässe oder Ausweisdokumente beider Eltern;
- Kontaktdaten der Eltern;
- Schreiben der empfangenden Person (Vormund, Gastgeber) mit deren Adresse und Kontaktdaten sowie einer Kopie des Ausweises oder Reisepasses.
Bei Schulgruppen kann ein Schreiben der Schulleitung, das bestätigt, dass alle Einverständniserklärungen der Eltern bei der Schule vorliegen, diese Anforderung erfüllen.
Minderjährige und Rück- bzw. Weiterreisetickets
Alle Minderjährigen müssen wie Erwachsene ein gültiges Rück- oder Weiterreiseticket besitzen. Wenn ein Minderjähriger ohne ein solches Ticket ankommt, kann der verantwortliche Erwachsene verpflichtet werden, beim Zoll einen Betrag in Höhe des Heimflugpreises zu hinterlegen (bei der Ausreise erstattungsfähig).
Praktische Tipps für die Ankunft
Visumfreiheit bedeutet nicht automatisch Einreise
Auch wenn Ihre Nationalität von der Visumpflicht befreit ist, liegt die Zulassung nach Südafrika im Ermessen der Grenzbeamten. Einwanderungsbeamte können nach dem Zweck Ihres Aufenthalts, Ihrer Unterkunft, Ihren finanziellen Mitteln und Ihren Rückreiseplänen fragen. Seien Sie darauf vorbereitet, ehrlich zu antworten und auf Anfrage entsprechende Nachweise vorzulegen.
Anforderung eines Rück- oder Weiterreisetickets
Sie müssen ein gültiges Rück- oder Weiterreiseticket (als Nachweis Ihrer Ausreise aus Südafrika) besitzen. Ohne ein solches Ticket kann von Ihnen verlangt werden, beim Zoll einen Betrag in Höhe des Heimflugpreises zu hinterlegen; dieses Geld wird nach der Ausreise zurückerstattet.
Bearbeitungszeiten und Warteschlangen
Die Dauer der Einwanderungs- und Zollabfertigung hängt vom Einreiseort und der Tageszeit ab. An großen Flughäfen wie O.R. Tambo (Johannesburg) kann es zu Stoßzeiten zu langen Warteschlangen kommen. Planen Sie zusätzliche Zeit ein, insbesondere wenn Sie zu einer stark frequentierten Zeit ankommen.
Unterkunftsnachweis
Halten Sie Ihre Unterkunftsdaten bereit (Hotelbuchungsbestätigung, Airbnb-Reservierung oder Einladungsschreiben eines Gastgebers). Die Einwanderungsbehörde kann diese anfordern, um Ihren geplanten Aufenthalt zu überprüfen.
Nachweis finanzieller Mittel
Auch wenn dieser nicht immer verlangt wird, empfiehlt es sich, einen Nachweis ausreichender finanzieller Mittel (Kontoauszüge, Kreditkarte oder Bargeld) mitzuführen, falls ein Einwanderungsbeamter fragt, wie Sie Ihren Aufenthalt finanzieren werden.
Reiseversicherung
Eine Reiseversicherung ist zwar keine gesetzliche Einreisevoraussetzung, wird aber dringend empfohlen. Sie kann medizinische Notfälle, Reiseannullierungen und Evakuierungen abdecken. Einige Safari-Veranstalter und Luxus-Lodges verlangen möglicherweise einen Versicherungsnachweis.
Impfnachweise
Wenn Sie gegen Gelbfieber geimpft wurden, bewahren Sie Ihren offiziellen Impfpass (Gelbe Karte) in Ihrem Handgepäck griffbereit auf. Digitale Kopien werden in der Regel nicht akzeptiert; der physische Nachweis ist erforderlich.
E-Gates und automatisierte Einwanderungskontrolle
Einige südafrikanische Flughäfen verfügen über automatisierte E-Gates zum Scannen von Reisepässen, die die Abfertigung beschleunigen können. Manuelle Schalter stehen jedoch ebenfalls zur Verfügung, wenn Sie diese bevorzugen oder das System nicht verfügbar ist.
Besondere Umstände
Safari-Reisen
Wenn Sie eine Safari in Südafrika planen, insbesondere in Nationalparks oder privaten Reservaten, gelten die üblichen Einreisebestimmungen. Allerdings können Nationalparks zusätzliche Anforderungen haben, etwa Genehmigungen für bestimmte Aktivitäten oder Einschränkungen für die Nutzung von Drohnen. Klären Sie dies vorab mit Ihrem Safari-Veranstalter oder Ihrer Lodge. Viele renommierte Safari-Veranstalter können Sie im Rahmen Ihrer Buchung durch alle Einreisebestimmungen führen.
Aufenthaltstitel
Wenn Sie in Südafrika wohnhaft sind (und einen gültigen Aufenthaltstitel besitzen), müssen Sie Ihren Aufenthaltstitel bei jeder Ein- und Ausreise im Reisepass mitführen.
Reisepass mit Geschlechtsangabe „X“
Die südafrikanische Einwanderungsbehörde akzeptiert Reisepässe aus Ländern, die die Geschlechtsangabe „X“ oder eine nichtbinäre Geschlechtsangabe ausstellen. Wenn Sie Bedenken haben, klären Sie die Akzeptanz jedoch beim Innenministerium.
Reisepässe mit verlängerter Gültigkeit
Reisepässe mit verlängerter Gültigkeit (in die zusätzliche Seiten eingeklebt wurden) werden von der südafrikanischen Einwanderungsbehörde nicht akzeptiert. Wenn Ihr Reisepass verlängert wurde, müssen Sie ihn vor der Reise erneuern.
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich als Tourist ein Visum für Südafrika?
Nein. Wenn Sie Staatsangehöriger eines von der Visumpflicht befreiten Landes sind (darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien und die meisten EU-Staaten), benötigen Sie für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum. Am Einreiseort erhalten Sie einen Besucherstempel. Wenn Ihr Land nicht als visumfrei aufgeführt ist oder Sie länger als 90 Tage bleiben beziehungsweise arbeiten, studieren oder sich ehrenamtlich engagieren möchten, müssen Sie vor der Reise ein Visum beantragen.
Wie lange muss mein Reisepass für die Einreise nach Südafrika gültig sein?
Ihr Reisepass muss mindestens 30 Tage über Ihr geplantes Ausreisedatum aus Südafrika hinaus gültig sein. Dies ist eine strenge Anforderung. Läuft Ihr Reisepass innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer geplanten Ausreise ab, müssen Sie ihn vor der Reise erneuern.
Wie viele leere Seiten brauche ich in meinem Reisepass?
Ihr Reisepass muss mindestens 2 aufeinanderfolgende, vollständig leere Visaseiten enthalten. Diese müssen sich von Bestätigungs- oder Anmerkungsseiten unterscheiden. Wenn Sie weniger als 2 leere Seiten haben, wird Ihnen die Einreise verweigert und die Fluggesellschaft lässt Sie nicht an Bord.
Ist eine Gelbfieberimpfung erforderlich?
Nur wenn Sie aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Risikogebiet nach Südafrika einreisen. Zu den Risikogebieten gehören Teile Afrikas südlich der Sahara und Südamerikas. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Herkunfts- oder Transitland als Risikogebiet gilt, wenden Sie sich an Ihre reisemedizinische Beratungsstelle oder an den Impf-Leitfaden von SafariFind für Ihre Nationalität. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor der Ankunft verabreicht worden sein.
Was gilt ab dem 1. Juli 2026 für die Online-Reiseerklärung?
Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Reisenden, die Südafrika auf dem Luft-, Land-, See- oder Schienenweg betreten oder verlassen, eine Online-Reiseerklärung abgeben. Dies ist über das SARS Customs Online Traveller Declaration Portal, die mobile SATMS-App oder Scan-to-Declare-QR-Codes möglich. Es wird empfohlen, die Erklärung vor der Ankunft auszufüllen; verpflichtend ist dies jedoch nicht – SARS-Beamte können Ihnen bei Bedarf am Einreiseort helfen.
Darf ich meine Drohne nach Südafrika mitbringen?
Sie dürfen eine Drohne nach Südafrika mitbringen, müssen jedoch vor ihrem Betrieb eine Genehmigung der südafrikanischen Zivilluftfahrtbehörde einholen. Melden Sie Ihre Drohne beim Zoll an. Beachten Sie, dass viele Safari-Lodges und Nationalparks die Nutzung von Drohnen verbieten; erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Unterkunft und beim Parkbetreiber.
Welche Währungsgrenzen gelten bei Ein- und Ausreise?
Sie dürfen bis zu ZAR 25,000 in Südafrikanischen Rand ohne Anmeldung und unbegrenzt Fremdwährung einführen, sofern diese angemeldet wird. Bei der Ausreise dürfen Sie bis zu ZAR 25,000 mitführen, wenn Sie bei der Einreise keine Fremdwährung angemeldet haben, oder den bei der Einreise angemeldeten Betrag, wenn Sie eine Anmeldung vorgenommen haben.
Welche Anforderungen gelten für ein Rück- oder Weiterreiseticket?
Sie müssen ein gültiges Rück- oder Weiterreiseticket besitzen, das Ihre Absicht zur Ausreise aus Südafrika belegt. Ohne ein solches Ticket kann von Ihnen verlangt werden, beim Zoll einen Betrag in Höhe des Heimflugpreises zu hinterlegen; dieser wird nach der Ausreise zurückerstattet. Dies gilt für alle Besucher, einschließlich Kinder.
Was muss ich als Doppelstaatsangehöriger mit südafrikanischem und anderem Reisepass beachten?
Wenn Sie südafrikanischer Staatsbürger sind (oder als Doppelstaatsangehöriger die südafrikanische Staatsangehörigkeit besitzen), müssen Sie unabhängig von weiteren Staatsangehörigkeiten zur Ein- und Ausreise aus Südafrika Ihren südafrikanischen Reisepass verwenden. Die Verwendung eines anderen Reisepasses ist illegal. Dies gilt für Doppelstaatsangehörige ab 18 Jahren.
Darf mein Kind ohne beide Eltern nach Südafrika reisen?
Kinder dürfen mit einem Elternteil oder einem nicht verwandten Erwachsenen reisen, doch zusätzliche Dokumente werden empfohlen, darunter Einverständniserklärungen der Eltern, Kopien der Ausweisdokumente der Eltern und ein Schreiben der empfangenden Person. Unbegleitete Minderjährige benötigen beglaubigte Geburtsurkunden, Einverständniserklärungen der Eltern und die Kontaktdaten der empfangenden Person.
Wie lange darf ich visumfrei in Südafrika bleiben?
Wenn Sie Staatsangehöriger eines visumfreien Landes sind, dürfen Sie sich zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken bis zu 90 Tage in Südafrika aufhalten. Der Einwanderungsbeamte stempelt die genehmigte Aufenthaltsdauer (bis zu 90 Tage) in Ihren Reisepass. Falls erforderlich, können Sie beim Innenministerium eine Verlängerung beantragen; dies muss jedoch vor Ablauf Ihres Stempels geschehen.
Was passiert, wenn ich die Aufenthaltsdauer meines Visums überschreite?
Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer kann zu Geldstrafen, Abschiebung, Inhaftierung und Einreiseverboten für 1–10 Jahre führen. Außerdem kann sie künftige Reisen in andere Länder erschweren. Überschreiten Sie die Aufenthaltsdauer nicht. Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern müssen, beantragen Sie dies beim Innenministerium, bevor Ihr Stempel abläuft.
Gibt es besondere Anforderungen für Reisen in Safariparks?
Für alle Besucher gelten die üblichen Einreisebestimmungen. Allerdings können Nationalparks und private Wildreservate zusätzliche Anforderungen haben, etwa Genehmigungen, Altersbeschränkungen für bestimmte Aktivitäten oder besondere Gesundheitsvorkehrungen. Renommierte Safari-Veranstalter informieren Sie bei der Buchung über alle zusätzlichen Anforderungen.
Welche Impfungen werden neben Gelbfieber empfohlen?
Während Gelbfieber die einzige verpflichtende Impfung ist (bei Einreise aus einem Risikogebiet), werden weitere Impfungen wie Typhus, Hepatitis A und B sowie routinemäßige Impfungen dringend empfohlen. Für bestimmte Regionen wird außerdem eine Malariaprophylaxe empfohlen. Wenden Sie sich für eine persönliche Beratung auf Grundlage Ihrer Reiseroute und Nationalität an Ihre reisemedizinische Beratungsstelle oder den Impf-Leitfaden von SafariFind.
Häufig gestellte Fragen
Benötige ich als Tourist ein Visum für Südafrika?
Nein. Wenn Sie Staatsangehöriger eines von der Visumpflicht befreiten Landes sind (darunter die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien und die meisten EU-Staaten), benötigen Sie für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von bis zu 90 Tagen kein Visum. Am Einreiseort erhalten Sie einen Besucherstempel. Wenn Ihr Land nicht als visumfrei aufgeführt ist oder Sie länger als 90 Tage bleiben beziehungsweise arbeiten, studieren oder sich ehrenamtlich engagieren möchten, müssen Sie vor der Reise ein Visum beantragen.
Wie lange muss mein Reisepass für die Einreise nach Südafrika gültig sein?
Ihr Reisepass muss mindestens 30 Tage über Ihr geplantes Ausreisedatum aus Südafrika hinaus gültig sein. Dies ist eine strenge Anforderung, die an allen Einreiseorten durchgesetzt wird. Läuft Ihr Reisepass innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer geplanten Ausreise ab, müssen Sie ihn vor der Reise erneuern.
Wie viele leere Seiten brauche ich in meinem Reisepass für Südafrika?
Ihr Reisepass muss mindestens 2 aufeinanderfolgende, vollständig leere Visaseiten enthalten. Diese müssen sich von Bestätigungs- oder Anmerkungsseiten unterscheiden. Wenn Sie weniger als 2 leere Seiten haben, wird Ihnen die Einreise verweigert und die Fluggesellschaft lässt Sie nicht an Bord.
Ist eine Gelbfieberimpfung für Südafrika erforderlich?
Nur wenn Sie aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfieber-Risikogebiet nach Südafrika einreisen. Zu den Risikogebieten gehören Teile Afrikas südlich der Sahara und Südamerikas. Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Herkunfts- oder Transitland als Risikogebiet gilt, wenden Sie sich an Ihre reisemedizinische Beratungsstelle. Die Impfung muss mindestens 10 Tage vor der Ankunft verabreicht worden sein.
Was gilt ab dem 1. Juli 2026 für die Online-Reiseerklärung?
Ab dem 1. Juli 2026 müssen alle Reisenden, die Südafrika über einen beliebigen Einreiseort betreten oder verlassen, eine Online-Reiseerklärung abgeben. Dies ist über das SARS Customs Online Traveller Declaration Portal, die mobile SATMS-App oder Scan-to-Declare-QR-Codes möglich. Es wird empfohlen, die Erklärung vor der Ankunft auszufüllen; SARS-Beamte können Sie bei Bedarf jedoch am Einreiseort unterstützen.
Wie viel Bargeld darf ich nach Südafrika mitbringen?
Sie dürfen bis zu ZAR 25,000 in Südafrikanischen Rand ohne Anmeldung sowie unbegrenzt Fremdwährung einführen, sofern diese angemeldet wird. Beträge über ZAR 25,000 in Landeswährung müssen angemeldet werden. Bei der Ausreise dürfen Sie den bei der Einreise angemeldeten Betrag oder bis zu ZAR 25,000 mitführen, wenn Sie keine Anmeldung vorgenommen haben.
Benötige ich für die Einreise nach Südafrika ein Rück- oder Weiterreiseticket?
Ja, Sie müssen ein gültiges Rück- oder Weiterreiseticket besitzen, das Ihre Absicht zur Ausreise aus Südafrika belegt. Ohne ein solches Ticket kann von Ihnen verlangt werden, beim Zoll einen Betrag in Höhe des Heimflugpreises zu hinterlegen; dieser wird nach der Ausreise zurückerstattet. Dies gilt für alle Besucher, einschließlich Kinder.
Was gilt, wenn ich sowohl einen südafrikanischen als auch einen anderen Reisepass besitze?
Wenn Sie südafrikanischer Staatsbürger sind oder als Doppelstaatsangehöriger die südafrikanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie unabhängig von weiteren Staatsangehörigkeiten zur Ein- und Ausreise aus Südafrika Ihren südafrikanischen Reisepass verwenden. Die Verwendung eines anderen Reisepasses ist illegal. Dies gilt für Doppelstaatsangehörige ab 18 Jahren.
Darf ich meine Drohne nach Südafrika mitbringen?
Sie dürfen eine Drohne nach Südafrika mitbringen, müssen jedoch vor ihrem Betrieb eine Genehmigung der südafrikanischen Zivilluftfahrtbehörde einholen. Melden Sie Ihre Drohne beim Zoll an. Beachten Sie, dass viele Safari-Lodges und Nationalparks die Nutzung von Drohnen verbieten; erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Veranstalter.
Wie lange darf ich mit einem Touristenstempel in Südafrika bleiben?
Wenn Sie Staatsangehöriger eines visumfreien Landes sind, dürfen Sie sich zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken bis zu 90 Tage in Südafrika aufhalten. Der Einwanderungsbeamte stempelt die genehmigte Aufenthaltsdauer (bis zu 90 Tage) in Ihren Reisepass. Sie können beim Innenministerium eine Verlängerung beantragen, bevor Ihr Stempel abläuft.
Was passiert, wenn ich mein Visum in Südafrika überziehe?
Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer kann zu Geldstrafen, Abschiebung, Inhaftierung und Einreiseverboten für 1–10 Jahre führen. Außerdem kann sie künftige Reisen in andere Länder erschweren. Überschreiten Sie die Aufenthaltsdauer nicht. Wenn Sie Ihren Aufenthalt verlängern müssen, beantragen Sie dies beim Innenministerium, bevor Ihr Stempel abläuft.
Welche Dokumente benötigen unbegleitete Minderjährige für die Einreise nach Südafrika?
Unbegleitete Minderjährige müssen einen gültigen Reisepass, eine beglaubigte Geburtsurkunde, Einverständniserklärungen beider Eltern, Kopien der Ausweisdokumente der Eltern, die Kontaktdaten der Eltern sowie ein Schreiben der empfangenden Person mit deren Adresse, Kontaktdaten und Ausweiskopie vorlegen. Bei Schulgruppen kann stattdessen ein Schreiben der Schulleitung verwendet werden.
V2Ui.sources
- South Africa Travel Advisory | Travel.State.gov(official)
- Travel advice and advisories for South Africa | Government of Canada(official)
- Required Online Traveller Declarations from 1 July 2026 | South African Revenue Service(official)
- Travel Documentation | South African Airways
- South African Visitor Visa – Embassy of South Africa(official)
- Entry requirements - South Africa travel advice | UK Foreign Office(official)
- South Africa Visa Information – ISMRM
- Arrival in SA | South African Revenue Service(official)
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