Visum für Südafrika für französische Staatsbürger 2026 — Voraussetzungen und Antragstellung
Französische Staatsbürger benötigen für touristische oder geschäftliche Aufenthalte bis zu 90 Tage in Südafrika kein Visum — lediglich einen gültigen Reisepass, der nach der Ausreise noch 30 Tage gültig ist und über 2 freie Visaseiten verfügt. Für längere Aufenthalte oder andere Zwecke können Sie online ein eVisa beantragen (5–10 Werktage) oder sich an die Botschaft wenden.

Benötigen französische Staatsbürger ein Visum für Südafrika?
Französische Staatsbürger benötigen kein Visum, wenn sie zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken höchstens 90 Tage nach Südafrika reisen. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass, der noch mindestens 30 Tage nach der geplanten Ausreise aus Südafrika gültig ist und mindestens zwei unbenutzte freie Visaseiten enthält. Diese visumfreie Einreise ist besonders praktisch für europäische Reisende, die eine Safari, einen Strandurlaub oder eine Geschäftsreise planen.
Wenn Ihr Aufenthalt länger als 90 Tage dauert oder Sie arbeiten, studieren, forschen oder andere Tätigkeiten außerhalb des Tourismus und geschäftlicher Treffen ausüben möchten, müssen Sie vor der Reise ein Visum beantragen.
Visumarten für französische Staatsbürger bei Aufenthalten von mehr als 90 Tagen
Südafrika bietet mehrere Visumkategorien für französische Staatsbürger, die eine längerfristige oder zweckgebundene Aufenthaltserlaubnis benötigen:
- Besuchervisum (Touristenvisum) — Für rein touristische Aufenthalte von mehr als 90 Tagen. Kann für bis zu ein Jahr ausgestellt werden.
- Geschäftsvisum — Für Geschäftstreffen, Konferenzen oder Unternehmensveranstaltungen; erhältlich für Aufenthalte bis 90 Tage oder länger.
- Studienvisum — Für Vollzeitstudierende an südafrikanischen Bildungseinrichtungen.
- Arbeitsvisum — Einschließlich der Kategorien Allgemeine Beschäftigung, Fachkräfte mit besonders gefragten Qualifikationen und unternehmensinterner Transfer; typischerweise bis zu zwei Jahre gültig.
- Forschungsvisum — Für Wissenschaftler und Forscher, bis zu drei Jahre gültig.
- Medizinisches Visum — Für medizinische Behandlungen in Südafrika.
- Visum für Rentner — Für Rentner, die die finanziellen Voraussetzungen erfüllen.
- Visum für Ehepartner eines Staatsbürgers (Abschnitt 11(6)) — Für Ehepartner südafrikanischer Staatsbürger oder Personen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht (gebührenfrei).
Passanforderungen für französische Staatsbürger
Vergewissern Sie sich vor der Beantragung eines südafrikanischen Visums oder der visumfreien Einreise, dass Ihr Reisepass diese Anforderungen erfüllt:
- Gültigkeit: Mindestens 30 Tage über das geplante Ausreisedatum aus Südafrika hinaus.
- Freie Seiten: Mindestens zwei unbenutzte Visaseiten mit der Kennzeichnung "Visa". Seiten, die für Vermerke, Änderungen oder Anmerkungen vorgesehen sind, zählen nicht dazu.
- Zustand: Ihr Reisepass muss sich in gutem Zustand befinden und eine lesbare Datenseite enthalten.
Wenn Ihr Reisepass diese Anforderungen nicht erfüllt, erneuern Sie ihn vor der Reise. Französische Staatsbürger können Reisepässe über ihre örtliche Präfektur oder online über France-Diplomatie erneuern.
So beantragen Sie ein südafrikanisches eVisa online
Für französische Staatsbürger, die ein Visum benötigen, ist das offizielle südafrikanische eVisa-System die schnellste und bequemste Möglichkeit. Der gesamte Antrag wird über das eVisa-Portal des Department of Home Affairs eingereicht; die Bearbeitung dauert normalerweise 5–10 Werktage.
Schritt 1: Profil erstellen
Rufen Sie das offizielle südafrikanische eVisa-Portal unter ehome.dha.gov.za auf. Klicken Sie auf "Profil erstellen" und geben Sie Ihre Passdaten ein (Passnummer, Geburtsdatum, Ablaufdatum). Ihr Profil ist 14 Tage gültig. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie den vollständigen Antrag ausfüllen und einreichen.
Schritt 2: Online-Antragsformular ausfüllen
Füllen Sie das eVisa-Antragsformular mit korrekten Angaben aus, die exakt mit Ihrem Reisepass übereinstimmen:
- Vollständiger Name (wie im Reisepass angegeben)
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Derzeitige Wohnadresse in Frankreich
- Passnummer und Ablaufdatum
- Visumkategorie (Tourismus, Geschäftsreise, Studium usw.)
- Geplante Aufenthaltsdaten in Südafrika
- Reisezweck (mit konkreten Angaben)
- Angaben zur Unterkunft in Südafrika (Hotel oder Einladungsschreiben)
- Arbeitsverhältnis oder institutionelle Zugehörigkeit
Jede Abweichung zwischen Ihrem Antrag und Ihrem Reisepass führt zur Ablehnung. Prüfen Sie vor dem Absenden alle Schreibweisen und Daten sorgfältig.
Schritt 3: Erforderliche Dokumente hochladen
Bereiten Sie die folgenden Dokumente im PDF- oder JPG-Format vor und laden Sie sie hoch:
- Datenseite des Reisepasses: Farbscan der Seite mit Foto, Name, Passnummer und Gültigkeitsdaten.
- Unterkunftsnachweis: Hotelbuchungsbestätigung, Airbnb-Reservierung oder formelles Einladungsschreiben eines südafrikanischen Einwohners oder einer Organisation (einschließlich Kontaktdaten und Passkopie).
- Finanzierungsnachweis: Kontoauszüge der letzten drei Monate, die ausreichende finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt belegen. Der erforderliche Betrag variiert je nach Visumart; prüfen Sie den aktuellen Schwellenwert im Portal.
- Reiseplan: Flugbuchungsbestätigung mit Einreise- und Ausreisedatum aus Südafrika.
- Passfoto: Aktuelles Farbfoto, 35mm × 45mm, vor weißem Hintergrund und innerhalb der letzten sechs Monate aufgenommen. Das Gesicht muss 70–80% des Bildes einnehmen.
- Arbeitsbescheinigung (falls zutreffend): Für Geschäftsvisa ein Schreiben des Arbeitgebers auf Firmenbriefpapier, das Beschäftigung, Reisezweck und Rückkehrdatum bestätigt.
- Impfbescheinigung gegen Gelbfieber (falls zutreffend): Wenn Sie in den vergangenen 12 Monaten aus einem Gelbfiebergebiet eingereist sind oder ein solches Gebiet durchquert haben, müssen Sie einen Impfnachweis vorlegen.
Alle Dokumente müssen auf Englisch oder als beglaubigte englische Übersetzung vorliegen. Dokumente in französischer Sprache werden abgelehnt. Achten Sie darauf, dass PDFs lesbar und Fotos scharf sind.
Schritt 4: Sichere Zahlung bestätigen
Das Portal zeigt Ihnen vor der Zahlung die genaue eVisa-Gebühr an. Südafrika berechnet Visumgebühren auf Grundlage der Gegenseitigkeit und abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit; die angezeigte Gebühr gilt daher speziell für französische Staatsbürger. Bestätigen Sie die Gebühr und zahlen Sie anschließend per elektronischer Überweisung (EFT) auf das angegebene Konto der südafrikanischen Regierung. Bewahren Sie den Zahlungsnachweis auf — Sie müssen ihn hochladen, um Ihren Antrag abzuschließen.
Die Zahlung wird normalerweise innerhalb von 1–2 Stunden verarbeitet und im System angezeigt. Wenn sich Ihr Zahlungsstatus nach zwei Stunden nicht aktualisiert hat, warten Sie mit einer erneuten Antragstellung; technische Verzögerungen kommen häufig vor.
Schritt 5: Antrag einreichen und verfolgen
Sobald Sie Ihren Zahlungsnachweis hochgeladen haben, ist Ihr Antrag offiziell eingereicht. Sie erhalten per E-Mail eine Referenznummer. Mit dieser Nummer können Sie den Status Ihres Antrags im Portal verfolgen. Das Department of Home Affairs informiert Sie per E-Mail über die Entscheidung — entweder über die Genehmigung (mit angehängtem eVisa) oder über die Anforderung zusätzlicher Dokumente.
eVisa-Gebühren für französische Staatsbürger
Südafrika legt die Visumgebühren nach Staatsangehörigkeit auf Grundlage der Gegenseitigkeit fest. Die genaue Gebühr für französische Staatsbürger wird erst angezeigt, wenn Sie sich im offiziellen eVisa-Portal anmelden und Ihre Visumkategorie auswählen. So wird die Richtigkeit gewährleistet, da Gebühren sich ändern und je nach Visumart unterscheiden können.
Verlassen Sie sich bei den Gebühren nicht auf Websites Dritter. Viele Visa-Dienstleister zeigen veraltete oder überhöhte Beträge an und berechnen zusätzlich zur staatlichen Gebühr eigene Serviceaufschläge. So ermitteln Sie Ihre genauen Kosten:
- Rufen Sie ehome.dha.gov.za auf und melden Sie sich in Ihrem Profil an.
- Wählen Sie Ihre Visumkategorie und Staatsangehörigkeit (Frankreich).
- Das System zeigt Ihre staatliche Gebühr an.
- Fahren Sie erst nach Bestätigung dieses Betrags mit der Zahlung fort.
Alle Visumgebühren sind unabhängig davon, ob Ihr Antrag genehmigt oder abgelehnt wird, nicht erstattungsfähig. Die Gebühr deckt die Bearbeitung Ihres Antrags ab, nicht das Ergebnis.
Konsularische Visumgebühren (Antrag über Botschaft/Konsulat)
Wenn Sie den Antrag statt über das Online-Portal bei der Französischen Botschaft oder dem südafrikanischen Konsulat in Frankreich einreichen, gelten je nach Visumkategorie feste Gebühren:
| Visumkategorie | Gebühr (USD) |
|---|---|
| Touristen-/Besuchervisum (bis 90 Tage) | $36.00 |
| Touristen-/Besuchervisum (mehr als 90 Tage) | $36.00 |
| Geschäftsvisum (bis 90 Tage) | $36.00 |
| Geschäftsvisum (mehr als 90 Tage) | $127.00 |
| Studienvisum | $36.00 |
| Forschungsvisum | $36.00 |
| Arbeitsvisum (Allgemeine Beschäftigung, besonders gefragte Qualifikationen, unternehmensinterner Transfer) | $127.00 |
| Medizinisches Visum | $36.00 |
| Visum für Rentner | $36.00 |
| Ehepartner eines Staatsbürgers/einer Person mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht (Abschnitt 11(6)) | Keine Gebühr |
Konsularische Anträge benötigen normalerweise 6–12 Wochen Bearbeitungszeit. Die Unterlagen müssen persönlich oder per Post bei der Südafrikanischen Botschaft in Paris oder dem nächstgelegenen Konsulat eingereicht werden.
Bearbeitungszeit und Gültigkeit des eVisa
Standardbearbeitung: 5–10 Werktage ab dem Datum der vollständigen Einreichung. In der Hauptreisezeit (Juni–August, Dezember–Januar) kann sich die Bearbeitung wegen des hohen Antragsaufkommens auf bis zu 20 Tage verlängern. Planen Sie entsprechend und stellen Sie den Antrag mindestens 3–4 Wochen vor dem geplanten Reisetermin.
Gültigkeit: Nach der Genehmigung ist Ihr eVisa normalerweise für den in Ihrem Genehmigungsschreiben angegebenen Zeitraum zur Einreise nach Südafrika gültig. Die meisten Touristen- und Geschäftsvisa sind ab dem Ausstellungsdatum 12 Monate gültig, sodass Sie innerhalb dieses Zeitraums einreisen können. Die an der Grenze gewährte Aufenthaltsdauer hängt jedoch von Ihrer Visumkategorie und der Entscheidung des Einwanderungsbeamten ab (bei Touristenvisa gewöhnlich 90 Tage).
Ablauf des Profils: Ihr Profil im eVisa-Portal ist ab der Erstellung nur 14 Tage gültig. Wenn Sie innerhalb von 14 Tagen keinen vollständigen Antrag einreichen, müssen Sie ein neues Profil erstellen und den Antrag erneut stellen.
Was Sie bei der südafrikanischen Einwanderungskontrolle erwartet
Bei Ihrer Ankunft an einem südafrikanischen Einreiseort (Flughafen, Landgrenze oder Seehafen) werden die Einwanderungsbeamten:
- Ihren Reisepass scannen und in ihrem System Ihr eVisa oder Ihre Berechtigung zur visumfreien Einreise überprüfen.
- Nach dem Zweck Ihrer Reise fragen (Tourismus, Geschäftsreise, Familienbesuch usw.).
- Ihre Unterkunftsangaben und das Datum Ihres Rückflugs bestätigen.
- Prüfen, ob Ihr Reisepass noch 30 Tage über das Ausreisedatum hinaus gültig ist.
- Ihren Reisepass mit Einreisedatum und erlaubter Aufenthaltsdauer stempeln (bei Touristen normalerweise 90 Tage).
Die Einreise liegt im Ermessen des Einwanderungsbeamten. Halten Sie die folgenden Dokumente im Handgepäck bereit:
- Ihren Reisepass (im Original, keine Fotokopie).
- Nachweis über Ihren Rück- oder Weiterflug.
- Hotelbuchung oder Unterkunftsnachweis.
- Eine Kopie Ihrer eVisa-Genehmigung (falls Sie online eines beantragt haben).
- Finanzierungsnachweis (Kontoauszüge oder Kreditkarten).
Bei der Ankunft können Sie kein Visum und kein eVisa erhalten. Wenn Sie nicht über das erforderliche Visum verfügen und Ihr Land nicht von der Visumpflicht befreit ist, wird Ihnen die Einreise verweigert und Sie werden auf eigene Kosten mit dem nächsten verfügbaren Flug nach Frankreich zurückgeschickt.
Verlängerung Ihres Aufenthalts in Südafrika
Wenn Sie Ihren bei der Einreise gewährten Aufenthalt von 90 Tagen verlängern möchten, müssen Sie während Ihres Aufenthalts in Südafrika beim Department of Home Affairs eine Verlängerung beantragen. Der Antrag muss mindestens zwei Wochen vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis eingereicht werden. Eine Verlängerung ist nicht garantiert und hängt von Ihrer Visumkategorie und Ihren Umständen ab. Wenden Sie sich wegen der aktuellen Verfahren und Gebühren an das nächstgelegene Büro des südafrikanischen Department of Home Affairs oder besuchen Sie dessen Website.
Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer
Ein Aufenthalt in Südafrika über die erlaubte Dauer hinaus ist ein schwerwiegender Verstoß. Eine Überschreitung kann folgende Folgen haben:
- Geldstrafen von mehreren hundert bis zu mehreren tausend südafrikanischen Rand.
- Abschiebung und eine Wiedereinreisesperre für 1–5 Jahre.
- In schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen.
- Beeinträchtigung Ihrer Reisehistorie, die sich auf künftige Visumanträge für andere Länder auswirken kann.
Wenn Sie feststellen, dass Sie länger bleiben müssen, beantragen Sie die Verlängerung vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis, anstatt eine Überschreitung zu riskieren.
Transit durch Südafrika
Wenn Sie durch Südafrika reisen (Ankunft und Abflug innerhalb von 24 Stunden, ohne den Flughafen zu verlassen), benötigen Sie normalerweise kein Visum, sofern Sie über ein gültiges Weiterflugticket verfügen und Ihr Reisepass die Gültigkeitsanforderungen erfüllt. Wenn Sie jedoch den Flughafen verlassen oder länger als 24 Stunden bleiben möchten, müssen Sie vorab das entsprechende Visum beantragen. Klären Sie Ihre konkrete Situation vor der Reise mit Ihrer Fluggesellschaft.
Häufige Fehler bei der Antragstellung und Ablehnungsgründe
Das Department of Home Affairs lehnt viele eVisa-Anträge wegen vermeidbarer Fehler ab. Vermeiden Sie diese Fehler:
- Abweichungen beim Reisepass: Die Angaben in Ihrem Antrag stimmen nicht exakt mit Ihrem Reisepass überein (Schreibweise, Geburtsdatum, Passnummer). Schon kleine Tippfehler führen zur Ablehnung.
- Zu wenige freie Seiten: Ihr Reisepass enthält weniger als zwei unbenutzte Visaseiten. Beide Seiten müssen frei und mit "Visa" gekennzeichnet sein.
- Abgelaufener Reisepass: Ihr Reisepass läuft innerhalb von 30 Tagen nach der geplanten Ausreise aus Südafrika ab.
- Mangelhafte Dokumentenqualität: Verschwommene oder unvollständige Passscans, unlesbare Kontoauszüge oder unscharfe Fotos.
- Fehlende Dokumente: Unvollständiger Antrag (kein Unterkunftsnachweis, kein Reiseplan, kein Finanzierungsnachweis).
- Nicht-englische Dokumente: Einreichung von Dokumenten auf Französisch oder in anderen Sprachen ohne beglaubigte englische Übersetzung.
- Unklarer Reisezweck: Angabe von "Tourismus" ohne konkrete Einzelheiten oder ein Reisezweck, der nicht zur Visumkategorie passt.
- Unzureichende finanzielle Mittel: Kontoauszüge mit einem für den geplanten Aufenthalt zu niedrigen Guthaben (je nach Aufenthaltsdauer typischerweise mindestens €3,000–€5,000).
- Unklarheiten zum Arbeitsverhältnis: Bei Geschäftsvisa fehlende oder ungenaue Beschäftigungsnachweise.
- Abgelaufenes Profil: Der vollständige Antrag wird nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erstellung des Profils eingereicht.
Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, teilt Ihnen das Department of Home Affairs den Grund per E-Mail mit. Sie können den Antrag nach Behebung des Problems erneut stellen, müssen jedoch ein neues Profil erstellen und alle Dokumente erneut einreichen. Eine erneute Antragstellung führt nicht zur Erstattung der ursprünglichen Gebühr.
Gesundheits- und Impfvorschriften
Südafrika schreibt für die Einreise keine Impfungen vor, aber bestimmte Impfungen werden empfohlen, abhängig von Ihrer Reiseroute und Ihrer Krankengeschichte. Eine Gelbfieberimpfung ist nur erforderlich, wenn Sie in den vergangenen 12 Monaten aus einem Gelbfiebergebiet eingereist sind oder ein solches Gebiet durchquert haben; gegebenenfalls muss der Nachweis bei der Einwanderungskontrolle vorgelegt werden. Sprechen Sie mindestens 4–6 Wochen vor der Reise mit Ihrem Arzt über empfohlene Impfungen (Typhus, Hepatitis A/B, Polio-Auffrischung und Malariaprophylaxe für bestimmte Regionen).
Planung Ihrer Safari oder Ihres Urlaubs in Südafrika
Sobald Ihr Visum genehmigt und Ihr Reisepass abgestempelt ist, kann Ihr Abenteuer beginnen. Ob Sie eine Big-Five-Safari im Kruger-Nationalpark, einen Strandurlaub an der Garden Route oder eine Geschäftsreise nach Kapstadt oder Johannesburg planen — buchen Sie Ihre Unterkunft und Touren rechtzeitig. SafariFind bietet sorgfältig ausgewählte Safaripakete, Bewertungen von Game Lodges und Buchungsmöglichkeiten für Reisende aus Frankreich. So können Sie Anbieter einfach vergleichen und Ihr Abenteuer vor der Abreise sichern.
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Antworten auf häufige Fragen finden Sie im FAQ-Abschnitt weiter unten.
Zuletzt geprüft im Juli 2026 — prüfen Sie die Angaben vor der Reise immer anhand offizieller Quellen. Visabestimmungen, Gebühren und Bearbeitungsverfahren können sich ändern. Prüfen Sie vor der Buchung von Flügen oder Unterkünften die aktuellen Anforderungen im offiziellen südafrikanischen eVisa-Portal oder wenden Sie sich an die Südafrikanische Botschaft in Paris.
Häufig gestellte Fragen
Benötigen französische Staatsbürger ein Visum für Südafrika?
Nein, französische Staatsbürger benötigen für touristische oder geschäftliche Aufenthalte von höchstens 90 Tagen in Südafrika kein Visum. Sie benötigen lediglich einen gültigen Reisepass, der noch mindestens 30 Tage nach der Ausreise gültig ist und mindestens zwei freie Visaseiten enthält. Wenn Sie länger als 90 Tage bleiben oder andere Tätigkeiten als Tourismus und geschäftliche Aktivitäten ausüben möchten, müssen Sie vorab ein Visum beantragen.
Wie lange können französische Staatsbürger ohne Visum in Südafrika bleiben?
Französische Staatsbürger können sich zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken bis zu 90 Tage ohne Visum in Südafrika aufhalten. Die genaue Aufenthaltsdauer legt der Einwanderungsbeamte am Einreiseort fest und trägt sie in Ihren Reisepass ein. Nach der Einreise können Sie diesen Aufenthalt nicht verlängern; der Antrag auf Verlängerung muss vor der Ankunft beim Department of Home Affairs gestellt werden.
Welche Gültigkeitsanforderungen gelten für meinen französischen Reisepass?
Ihr Reisepass muss mindestens 30 Tage über das geplante Ausreisedatum aus Südafrika hinaus gültig sein. Außerdem muss er mindestens zwei unbenutzte freie Seiten mit der Kennzeichnung 'Visa' enthalten — diese sind von Seiten für Vermerke oder Änderungen getrennt. Wenn Ihr Reisepass diese Anforderungen nicht erfüllt, erneuern Sie ihn vor der Reise.
Wie viel kostet ein südafrikanisches eVisa für französische Staatsbürger?
Südafrika berechnet eVisa-Gebühren nach Staatsangehörigkeit auf Grundlage der Gegenseitigkeit. Die genaue Gebühr für französische Staatsbürger wird erst angezeigt, wenn Sie sich im offiziellen eVisa-Portal (ehome.dha.gov.za) anmelden und Ihre Visumkategorie auswählen. Verlassen Sie sich nicht auf Websites Dritter, sondern prüfen Sie die aktuelle Gebühr vor der Zahlung direkt im Regierungsportal. Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
Wie lange dauert die Bearbeitung eines südafrikanischen eVisa?
Die Standardbearbeitungszeit beträgt 5–10 Werktage ab dem Datum der vollständigen Einreichung. In der Hauptreisezeit (Juni–August, Dezember–Januar) kann sich die Bearbeitung auf bis zu 20 Tage verlängern. Stellen Sie den Antrag mindestens 3–4 Wochen vor dem geplanten Reisetermin, um Verzögerungen und unvorhergesehene Probleme zu berücksichtigen.
Welche Dokumente brauche ich für ein südafrikanisches eVisa?
Sie benötigen: einen Farbscan der Datenseite Ihres Reisepasses, einen Unterkunftsnachweis (Hotelbuchung oder Einladungsschreiben), einen Finanzierungsnachweis (Kontoauszüge der letzten drei Monate), Ihren Reiseplan mit Flugdaten, ein aktuelles Passfoto (35mm × 45mm, weißer Hintergrund) sowie — falls zutreffend — eine Arbeitsbescheinigung oder eine Gelbfieber-Impfbescheinigung. Alle Dokumente müssen auf Englisch oder als beglaubigte englische Übersetzung vorliegen.
Kann ich ein südafrikanisches Visum bei der Ankunft beantragen?
Nein, bei der Ankunft in Südafrika können Sie kein Visum erhalten. Wenn Sie nicht über das erforderliche Visum verfügen und Ihr Land nicht von der Visumpflicht befreit ist, wird Ihnen die Einreise verweigert und Sie werden auf eigene Kosten mit dem nächsten verfügbaren Flug nach Frankreich zurückgeschickt. Beantragen Sie daher vorab ein Visum, wenn Ihr Aufenthaltszweck oder Ihre Aufenthaltsdauer dies erfordert.
Was kann ich tun, wenn mein eVisa-Antrag abgelehnt wird?
Das Department of Home Affairs teilt Ihnen den Ablehnungsgrund per E-Mail mit. Häufige Gründe sind Abweichungen bei den Passdaten, zu wenige freie Seiten, fehlende Dokumente oder eine mangelhafte Dokumentenqualität. Beheben Sie das Problem und stellen Sie den Antrag erneut, indem Sie im Portal ein neues Profil erstellen. Beachten Sie, dass die ursprüngliche Gebühr nicht erstattungsfähig ist und Sie für den neuen Antrag die vollständige Gebühr erneut zahlen müssen.
Benötige ich für die Einreise nach Südafrika eine Gelbfieberimpfung?
Eine Gelbfieberimpfung ist für die Einreise nach Südafrika nicht vorgeschrieben, es sei denn, Sie sind in den vergangenen 12 Monaten aus einem Gelbfiebergebiet eingereist oder haben ein solches Gebiet durchquert. Falls dies auf Sie zutrifft, müssen Sie bei der Einwanderungskontrolle einen Impfnachweis vorlegen. Besprechen Sie 4–6 Wochen vor der Reise mit Ihrem Arzt weitere empfohlene Impfungen (Typhus, Hepatitis, Malariaprophylaxe).
Was passiert, wenn ich die erlaubte Aufenthaltsdauer in Südafrika überschreite?
Eine Überschreitung der erlaubten Aufenthaltsdauer ist ein schwerwiegender Verstoß und kann zu Geldstrafen, Abschiebung, einer Wiedereinreisesperre für 1–5 Jahre sowie einer Beeinträchtigung Ihrer Reisehistorie führen. Wenn Sie länger bleiben müssen, beantragen Sie vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis beim Department of Home Affairs eine Verlängerung, statt eine Überschreitung zu riskieren.
Kann ich meinen Aufenthalt in Südafrika nach der Ankunft verlängern?
Ja, Sie können während Ihres Aufenthalts in Südafrika beim Department of Home Affairs eine Verlängerung beantragen. Der Antrag muss jedoch mindestens zwei Wochen vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis eingereicht werden. Eine Verlängerung ist nicht garantiert und hängt von Ihrer Visumkategorie und Ihren Umständen ab. Wenden Sie sich wegen der aktuellen Verfahren und Gebühren an das nächstgelegene Büro des Department of Home Affairs.
Benötige ich ein Visum für den Transit durch Südafrika?
Wenn Sie durch Südafrika reisen und innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, ohne den Flughafen zu verlassen, benötigen Sie normalerweise kein Visum, sofern Sie ein gültiges Weiterflugticket besitzen und Ihr Reisepass die Gültigkeitsanforderungen erfüllt. Wenn Sie den Flughafen verlassen oder länger als 24 Stunden bleiben möchten, müssen Sie vorab das entsprechende Visum beantragen. Klären Sie Ihre Situation vor der Reise mit Ihrer Fluggesellschaft.
V2Ui.sources
- South African Visitor Visa – Embassy of South Africa(official)
- Department of Home Affairs - ePermits (South Africa eVisa Portal)(official)
- South Africa Entry Requirements 2026 — International Travellers (SafariFind)
- Schedule of Fees – Embassy of South Africa(official)
- eVisa South Africa (2026 Updates) | Requirements & ETA Guide(official)
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